Buttontext
Rechtliches

Teilnahmebedingungen: awork Partner-Programm 🤝

Wir freuen uns sehr, dass du an unserem awork Partner-Programm interessiert bist. Die folgenden Bedingungen gelten für die Zusammenarbeit.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Teilnahmebedingungen gelten zwischen dem registrierten Nutzer (im Folgenden auch „Partner“) und der awork GmbH (im Folgenden auch „awork“). Gemeinsam werden awork und Partner auch als „Parteien“ bezeichnet.
  2. Die Teilnahmebedingungen richten sich ausschließlich an Gewerbetreibende. Wir machen darauf aufmerksam, dass die durch das Programm erzielten Einkünfte steuerlich geltend gemacht werden müssen.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand dieses Vertrags ist die Teilnahme am Partner-Programm, mit dem der Abverkauf der Produkte von awork über die awork Webseite erhöht werden soll. Die Teilnahme am Partner-Programm ist für den Partner kostenlos.
  2. Für die Bewerbung und erfolgreiche Vermittlung von Transaktionen (z.B. Bestellungen) erhält der Partner eine Vermittlungsprovision, die vom ausgewählten Vertrag des vermittelten Endkunden abhängig ist. Die Provision beträgt 25% der ersten 12 Monate des geworbenen Kunden.
  3. Das Partner-Programm begründet zwischen den Parteien kein sonstiges über diesen Vertrag hinausgehendes Vertragsverhältnis.

§ 3 Werbemittel und Online-Werbeträger

  1. Ein Werbemittel ermöglicht einen Verweis zwischen dem Online-Werbeträger des Partners und awork mittels eines Hyperlinks, über welchen Besucher der Seite des Partners, die den jeweiligen Werbeträger anklicken auf den Internetauftritt von awork gelangen.
  2. Die Formate und die Gestaltung der Werbemittel werden alleine von awork definiert und zur Verfügung gestellt und dürfen nicht verändert werden.

§ 4 Anmeldung/Vertragsschluss

  1. Die Nutzung unseres Partner-Netzwerks ist ausschließlich nach vorheriger Registrierung auf unserer Webseite möglich. Im Zuge der Registrierung stimmt der Partner diesen Bedingungen zu. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn awork die Registrierung des Partners akzeptiert, indem awork einen persönlichen Zugang für das Partner-Portal inkl. Partner-Link an den Partner per E-Mail verschickt.
  2. Die bei der Registrierung eingegebenen Daten müssen wahrheitsgemäß sein. Für den Fall, dass sich diese Angaben ändern, ist der Partner verpflichtet, die Einträge unverzüglich zu berichtigen. Werden bei der Registrierung unrichtige Angaben gemacht oder wird eine Berichtigung unterlassen, so kann der Partner von der weiteren Nutzung des Partner-Programms ausgeschlossen werden.
  3. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme am Partner-Programm und auf Abschluss eines Vertrags mit awork. awork kann jederzeit ohne Angabe von Gründen einzelne Partner ablehnen. Insbesondere behält awork sich vor, auch bereits freigeschalteten Partners jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Bestehende Forderungen des Partner bleiben in diesem Fall erhalten.

§ 5 Provision

  1. Der Partner erhält eine erfolgsabhängige Provision von awork.
  2. Der Anspruch auf Zahlung der Vergütung entsteht unter folgenden Voraussetzungen:
  • a) durch die Werbetätigkeit des Partner ist ein kostenpflichtiger awork-Vertrag eines Endkunden mit awork zustande gekommen,
  • b) der Verkauf ist von awork protokolliert („getrackt“) worden (indem der Endkunde den Partner-Link des Partner verwendet hat),
  • c) der Verkauf ist von awork freigegeben und bestätigt worden und
  • d) kein Missbrauch im Sinne von § 8 dieser Teilnahmebedingungen vorliegt.
  1. Als Verkauf gilt eine auf der awork Webseite von einem Endkunden vollständig durchgeführte Bestellung, die vom Endkunden auch vollständig bezahlt wurde. Der Endkunde muss weiterhin für eine, vom jeweiligen Provisionsmodell abhängige, festgelegte Zeit bei awork aktiver Kunde sein (Mindestkundenbindung). Nicht vergütungspflichtig sind Bestellungen, die der Partner selbst, ein mit ihm in jeglicher Form verbundenes Unternehmen, dessen Mitarbeiter oder seine Angehörigen oder Mitarbeiter der awork GmbH getätigt haben.
  2. Auf einmalige Leistungen (z.B. Beratung in der Onboarding-Phase) wird keine Provision gezahlt.
  3. Alle angegebenen Provisionen verstehen sich als Netto-Entgelt und werden zuzüglich Mehrwertsteuer ausgezahlt. Für die ordentliche Versteuerung der Einkünfte sowie die Abführung der Beiträge zur Sozialversicherung ist alleine der Partner verantwortlich. Für eventuelle Nachforderungen einer öffentlichen Behörde, die aus falschen Angaben des Partners resultieren, erhebt awork Rückforderungen.
  4. Vergütet wird immer nur der erste vom Endkunden abgeschlossene Vertrag. Sollte dieser Vertrag nicht der vorausgesetzten Mindestkundenbindung entsprechen, verfällt der Anspruch.
  5. – Wird der vom Endkunden gewählte Vertrag innerhalb des Zeitraums der Mindestkundenbindung durch ein Upgrade höher gesetzt, findet eine Auszahlung statt, allerdings zu den Konditionen des zuerst abgeschlossenen Vertrags.
  6. – Wird der vom Endkunden gewählte Vertrag innerhalb des Zeitraums der Mindestkundenbindung durch ein Downgrade niedriger gesetzt, findet eine Auszahlung statt, allerdings zu den Konditionen des gedowngradeten Vertrags.
  7. Der Anspruch auf Auszahlung einer Provision verfällt nach einem Jahr.

§ 6 Abrechnung

  1. Vorausgesetzt, der Partner hat erfolgreich vermittelt, hat er Anspruch auf eine Auszahlung im Rahmen einer Werbekostenerstattung. Die erstellte Gutschrift wird per E-Mail als PDF an die angegebene E-Mail-Adresse des Affiliates gesendet. Diese Abrechnung muss sofort überprüft werden. Wenn es Einwände gegen eine Abrechnung gibt, müssen diese innerhalb von vier Wochen schriftlich bei awork geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist wird die Abrechnung als korrekt akzeptiert.
  2. Entschädigungsansprüche werden einen Monat nach Ablauf der Mindestkundenbindungsfrist fällig.
  3. Die Zahlung erfolgt durch eine Banküberweisung mit schuldbefreiender Wirkung auf das bei der Anmeldung angegebene Bankkonto. Etwaige Gebühren (z. B. für Bankkonten im Ausland) werden vom Partner getragen.
  4. Die Abrechnungen werden am15. des Monats berechnet und daraufhin innerhalb von 14 Tagen ausgezahlt.

§ 7 Pflichten von awork

  1. awork gewährt dem Partner nach eigenem Ermessen Zugang zu einer Auswahl von Werbemitteln (z. B. Werbebanner, Links und Bilder).
  2. Die Arbeit wird Abonnements, die das Ergebnis des Partnercodes sind, in geeigneter Weise verfolgen und dem Konto des Partners zuordnen.
  3. aworkbetreibt nach eigenem Ermessen die Website awork sowie die darauf angebotenen Dienstleistungen, wie z.B. die Bereitstellung von Produktdaten, im Rahmen der verfügbaren technischen Möglichkeiten. awork garantiert keine fehler- und/oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Website. Die Qualität und Korrektheit der auf der Website awork angebotenen Produkte und Werbemittel liegt im alleinigen Ermessen von awork.
  4. awork verpflichtet sich, das Entgelt nach den in § 5 genannten Teilnahmebedingungen zu zahlen.

§ 8 Rechte und Pflichten des Partners

  1. Der Partner darf die Werbetools nur in seine Partner-Websites integrieren. Es ist strengstens untersagt, Änderungen an den Werbemitteln vorzunehmen. Die Werbetools dürfen nur für die in diesem Vertrag genannten Zwecke verwendet werden.
  2. Der Partner ist selbst für den Inhalt und den laufenden Betrieb seiner Partner-Website verantwortlich. Während der Laufzeit dieses Vertrages ist es untersagt, Inhalte einzustellen, die gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen und/oder geeignet sind, den Ruf von aworkzu schädigen. awork hat das Recht, ist aber nicht verpflichtet, Partner-Websites zu untersuchen. Es ist ausdrücklich untersagt, Inhalte zu verbreiten, die Folgendes darstellen, betreffen oder beinhalten
  3. Rassismus,
  4. Verherrlichung von Gewalt und Extremismus jeglicher Art,
  5. Aufrufe und Anstiftung zu Straftaten und/oder Gesetzesverstößen, Drohungen gegen Leib, Leben oder Eigentum,
  6. Verleumdungskampagnen gegen Personen oder Unternehmen,
  7. Datenschutzverletzende Äußerungen, Diffamierung und Verleumdung durch Nutzer und Dritte sowie Verstöße gegen das Lauterkeitsrecht,
  8. urheberrechtsverletzende Inhalte oder andere Verletzungen von Rechten an geistigem Eigentum oder
  9. sexuelle Belästigung von Nutzern und Dritten.

Solche Inhalte dürfen weder auf der Partner-Website selbst integriert werden, noch dürfen sie von der Partner-Website aus mit entsprechenden Inhalten auf anderen Websites verlinkt werden.

  1. Jede Form des Missbrauchs, d. h. die Generierung von Leads und/oder Verkäufen durch unlautere Methoden oder unzulässige Mittel, die gegen geltendes Recht und/oder diese Bedingungen verstoßen, ist verboten. Es ist insbesondere verboten, durch eine oder mehrere der folgenden Praktiken zu versuchen, Leads und/oder Verkäufe zu generieren oder die Zuweisung von Verkäufen an den Partner sicherzustellen, sei es durch dich selbst oder durch einen Dritten:
  2. Täuschung über Verkäufe, die in Wirklichkeit nicht stattgefunden haben, z. B. durch unberechtigte Angabe von externen Daten oder Angabe falscher oder nicht vorhandener Daten bei der Bestellung von Waren auf unserer Website,
  3. Einsatz von Werbemethoden, die ein Tracking ermöglichen, aber das Werbemittel nicht in wahrnehmbarer Form oder in der angegebenen Form und/oder Größe anzeigen,
  4. Cookie-Dropping: Cookies dürfen nicht direkt beim Besuch der Webseite gesetzt werden, sondern nur dann, wenn der Nutzer der Partner-Webseite zuvor freiwillig und bewusst auf das Werbematerial geklickt hat,
  5. Andere Formen des Affiliate-Betrugs (insbesondere Cookie-Spamming, erzwungene Klicks und Affiliate-Hopping) sowie die Verwendung von Layern, Add-ons, iFrames und Postview-Technologie, um die Anzahl der Leads zu erhöhen,
  6. Verwendung von rechtlich geschützten Begriffen von aworkoder Dritten, insbesondere von Marken, z.B. in Suchmaschinen, für Anzeigen oder für die Werbung der Partner-Website, ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von awork. Insbesondere ist es untersagt, Webseiten im Internet anzubieten, die zu einer Verwechslung mit awork oder von awork angebotenen Produkten führen können. Insbesondere ist es dem Partner nicht gestattet, die Website awork , Landing Pages oder andere Teile von awork zu kopieren oder Grafiken, Texte oder andere Inhalte zu übernehmen. Jeder Eindruck, der suggeriert, dass die Partner-Website ein Projekt von awork ist oder dass dein Betreiber in irgendeiner Weise wirtschaftlich mit awork verbunden ist, die über das Partnerprogramm und diesen Vertrag hinausgeht, muss vermieden werden. Jede Verwendung von Material oder Inhalten der Website awork sowie von Logos und Marken von awork durch den Partner bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung von awork.
  7. Außerdem ist es verpflichtend, die Partner-Website in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht zu betreiben und insbesondere ordnungsgemäße Unternehmensinformationen bereitzustellen.
  8. E-Mail-Werbung, die Werbematerial enthält oder in irgendeiner Weise für awork wirbt, darf nur erfolgen, wenn sie zuvor von awork freigegeben wurde und wenn alle Adressaten ihre ausdrückliche Zustimmung für Werbung per E-Mail gegeben haben und eine Überprüfung der E-Mail-Adresse durch ein Double-Opt-In-Verfahren durchgeführt und dokumentiert wurde.
  9. Außerdem muss jegliches Werbematerial sofort entfernt werden, wenn es von awork verlangt wird.
  10. Es ist verpflichtend, elektronische Angriffe jeglicher Art auf das Trackingsystem awork und/oder die Websites awork zu unterlassen. Als elektronische Angriffe gelten insbesondere Versuche, die Sicherheitsmechanismen des Trackingsystems zu überwinden, zu umgehen oder anderweitig untauglich zu machen, unter Verwendung von Computerprogrammen, die ein automatisches Auslesen von Daten ermöglichen, unter Verwendung und/oder Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanern, Brute-Force-Angriffen, Spam oder unter Verwendung anderer Links, Programme oder Verfahren, die geeignet sind, das Trackingsystem, das Partnerprogramm oder einzelne Nutzer/innen des Partnerprogramms zu schädigen.
  11. Außerdem ist es verboten, die von awork gezahlten Provisionen ganz oder teilweise an den Endkunden weiterzugeben.

§ 9 Unabhängigkeit der Vertragspartner

  1. Durch die Teilnahme am awork Partnerprogramm entsteht keine gemeinsame Gesellschaft oder Gemeinschaft, kein Arbeitsvertrag und kein Vertretervertrag. aworkDie Webseiten von und die des Werbetreibenden werden unabhängig voneinander betrieben.

§ 10 Freistellungsanspruch/Vertragsstrafe

  1. awork haftet uneingeschränkt für Vorsatz, Arglist und grobe Fahrlässigkeit, auch im Falle von Personenschäden.
  2. awork haftet bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Vertragspflicht (Kardinalpflicht) auf Schadensersatz, begrenzt auf die Höhe des vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens. In diesem Fall haftet awork nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Ansprüche Dritter. Kardinalpflichten im Sinne dieser Regelung sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, zusätzlich zu den vertraglichen Hauptpflichten.
  3. Eine weitergehende Haftung von awork besteht nicht.
  4. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Organen von awork.

§ 11 Freistellungsanspruch/Vertragsstrafe

  1. Im Falle von Ansprüchen wegen angeblicher oder tatsächlicher Rechtsverstöße und/oder Verletzung von Rechten Dritter durch Handlungen des Partners im Zusammenhang mit dem Partnerprogramm werden awork und alle Mitarbeiter von jeglichen Ansprüchen Dritter freigestellt. Alle Kosten, die sich aus einer solchen Inanspruchnahme durch Dritte ergeben, sind vom Partner zu erstatten. Zu den erstattungsfähigen Kosten gehören auch die Kosten für eine angemessene Rechtsverteidigung.
  2. Verstößt der Teilnehmer gegen eine der Missbrauchsregelungen nach § 8 dieser Teilnahmebedingungen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet, die von awork nach billigem Ermessen festgesetzt und im Streitfall gerichtlich überprüft wird. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben von dieser Regelung unberührt.

§ 12 Datenschutz

  1. awork verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzbestimmungen der DSGVO zu beachten und einzuhalten.
  2. awork erhebt personenbezogene Daten nur für den Zweck des Vertrags und für legitime geschäftliche Interessen.

§ 13 Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung

  1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
  2. Außerdem bleibt das Recht der Parteien auf eine außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigen Gründen unberührt.
  3. Die Kündigung kann per E-Mail erfolgen. awork kann die Kündigung auch durch die Einschränkung des Zugangs zum Kundenkonto erklären. Der Partner kann die Kündigung auch durch die Löschung des Kundenkontos erklären. Der Vertrag wird mit Erhalt der Kündigung beendet.
  4. Nach Beendigung des Vertrags entfernen wir alle Werbetools und sonstigen Links und Inhalte von der Partner-Website. Dies gilt auch für Websites oder andere Werbemittel, in die die Werbetools oder Links integriert wurden, ohne dazu berechtigt zu sein.
  5. Leads und/oder Verkäufe, die nach Beendigung des Vertrags generiert werden, führen zu keiner Zahlungsverpflichtung.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Wenn der Vertrag unwirksame Bestimmungen enthält, bleibt die Gültigkeit des Vertrages davon unberührt.
  2. awork behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern. Die Partner werden über alle Änderungen per E-Mail informiert. Wenn der Partner mit den Änderungen nicht einverstanden ist, hat er das Recht, dies innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung awork mitzuteilen. In diesem Fall behält sich awork ein Sonderkündigungsrecht vor. Erfolgt ein solcher Widerspruch nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als genehmigt und treten mit Ablauf der Frist in Kraft.
  3. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
  4. Ist der Partner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Hamburg Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen awork und dem Partner.